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BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 443/77 |
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Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 576/56
Festellungsklage - Nichtigkeit einer Kündigung - Unwirksamkeit einer Kündigung - …
Auszug aus BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 443/77
Dieser Vortrag bedeutet rechtlich eine zulässige Klageänderung, nämlich den Übergang von der Kündigungsschutzklage gemäß §§ 1, 4 KSchG zur allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO mit einem beschränkten Streitgegenstand (vgl. BAG 5i 200 AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung). - BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75
Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff
Auszug aus BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 443/77
Vielmehr haben die Gerichte für Arbeitssachen die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung besonders zu berücksichtigen (so das Urteil des Senats vom 17 Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - BAG AP Nr. 1 zu § 12 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - Drs-Bund, 14.01.1974 - BT-Drs 7/1513
Auszug aus BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 443/77
Er ist auf die Initiative des Arbeitnehmers angewiesen, der ihn allerdings bevollmächtigen könnte, den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen (vgl. den Ausschußbericht, BT-Drucksache 7/1513 zu Nr. 4). - LAG Hessen, 09.02.1977 - 2 Sa 1070/75
Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten …
Auszug aus BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 443/77
hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts gemäB § 1 2 8 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gröninger, die Richter Hille brecht und Dr. Jobs sowie die ehrenamtlichen Richter Fink und Meyer- Estorf für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 1977 - 10/2 Sa 1070/75 - aufgehoben. - BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61
Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen …
Auszug aus BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 443/77
Der Kläger kann auch nicht geltend machen, die Änderungsvereinbarung Nr. 3 habe ihm seine bereits unter dem alten Recht erworbene Rechtsstellung der "Unkündbarkeit " nicht entziehen können (vgl. BAG AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).